Vorarlberger Apothekerkammer

Gut­achten der Apo­the­ker­kammer zum Apo­the­ken­an­su­chen in Feldkirch-Nofels liegt vor

Kammer sieht Bedarf als gegeben – Bezirks­haupt­mann­schaft entscheidet

Bre­genz, 23. Mai 2017 – Die Öster­rei­chi­sche Apo­the­ker­kammer hat ihr Sachverständigen-Gutachten zur Apo­theke in Feldkirch-Nofels an die Bezirks­haupt­mann­schaft über­mit­telt. Auf Basis der neuen recht­li­chen Bestim­mungen befür­wortet es die Ein­rich­tung einer öffent­li­chen Apo­theke am geplanten Standort. Die Ent­schei­dung über das Ansu­chen trifft nun die Bezirks­haupt­mann­schaft Feldkirch.

Knapp fünf Monate nach einer Novelle des Apo­the­ken­ge­setzes hat die Öster­rei­chi­sche Apo­the­ker­kammer die Bedarfs­prü­fung für die geplante Apo­theke in Feldkirch-Nofels abge­schlossen. „Unserem Gut­achten zufolge ist der Bedarf gegeben“, schil­dert der Prä­si­dent der Vor­arl­berger Apo­the­ker­kammer, Mag.pharm. Jürgen Rehak.

Rehak weiß: Sollte die Bezirks­haupt­mann­schaft Feld­kirch die Apo­theke in Nofels bewil­ligen, sind die Chancen auf die viel dis­ku­tierte Apo­theke in Feldkirch-Tosters gering. „Die Apo­the­ker­kammer ent­scheidet nicht zwi­schen zwei Stand­orten“, betont der Vor­arl­berger Kam­mer­prä­si­dent. „Wir erstellen Gut­achten, ob ein Bedarf gegeben ist. Das tun wir auf Basis der gesetz­li­chen Bestim­mungen und in der Rei­hen­folge der Anträge, wie es das Gesetz auch vorsieht.“

Rasche Ent­schei­dung
Kritik an der Ver­fah­rens­dauer weist der Vor­arl­berger Apothekerkammer-Präsident zurück. Der Euro­päi­sche Gerichtshof hatte in einer Ent­schei­dung Mitte 2016 fle­xi­blere Rege­lungen zur Bedarfs­prü­fung ver­langt. Diese beschloss der Natio­nalrat im Dezember.

Par­allel dazu ent­wi­ckelte die Öster­rei­chi­sche Apo­the­ker­kammer gemeinsam mit der Tech­ni­schen Uni­ver­sität Wien bereits neue Methoden der Bedarfs­be­rech­nung. „Seit März hat die Apo­the­ker­kammer nun bereits 20 Gut­achten fer­tig­ge­stellt“, betont Rehak. Das vor­lie­gende Sachverständigen-Gutachten für Feld­kirch war das erste für Vor­arl­berg seit der Gesetzesnovelle.

Die Ent­schei­dung über das Ansu­chen in Nofels liegt nun bei der Bezirks­haupt­mann­schaft, die noch wei­tere Para­meter zu prüfen hat. Über das Ansu­chen für eine Apo­theke in Feldkirch-Tosters kann de facto erst nach dem rechts­gül­tigen Abschluss des lau­fenden Ver­fah­rens für Nofels ent­schieden werden.

 

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