Hansesun

PV-Expert:innen: Pläne für neue Photovoltaik-Förderung unzureichend

25.000 Pro­jekte werden über­gangen – auch in Zukunft keine Sicher­heit für Kund:innen

Wien/Röthis, 21. August 2026 — Als „völlig unzu­rei­chend“ bezeichnet der füh­rende PV-Anbieter in West­ös­ter­reich, Han­sesun, die vor­ge­legten Pläne für die neue Photovoltaik-Förderung. 25.000 bereits vor­lie­gende Pro­jekte ver­lieren damit die Chance auf eine För­de­rung, kri­ti­siert Hansesun-Marketingleiter Andreas Müller. „Auch künftig haben Kund:innen keine Sicher­heit, ob sie eine För­de­rung erhalten.“ Han­sesun for­dert gemeinsam mit anderen Branchenexpert:innen eine ein­fache steu­er­liche Begüns­ti­gung für Photovoltaik-Anlagen in Form eines Klima-Investitionsfreibetrags.

Wirt­schafts­mi­nister Wolf­gang Hatt­manns­dorfer hat seine Pläne für die neue Photovoltaik-Förderung ab 2027 vor­ge­stellt. Sie sehen eine För­de­rung nur mehr für Bat­te­rie­spei­cher und Energie-Managementsysteme vor. Die Photovoltaik-Anlagen selbst werden nicht mehr geför­dert. Die Abwick­lung erfolgt nach dem Modell des Handwerkerbonus.

Die Bun­des­re­gie­rung lässt 25.000 Men­schen im Stich, die etwas für den Kli­ma­schutz tun wollen“, kri­ti­siert der Mar­ke­ting­leiter von Han­sesun Aus­tria, Andreas Müller. Denn 25.000 Photovoltaik-Projekte stehen seit dem letzten För­der­call auf der War­te­liste für die PV-Förderung. „Fast alle werden leer aus­gehen“, schil­dert Müller. Die meisten bestehenden Pro­jekte können nach den neuen För­der­kri­te­rien nicht mehr ein­ge­reicht werden.

Risiko liegt bei Kund:innen
Dass künftig nur Anlagen geför­dert werden, die netz­dien­lich betrieben werden können, ist für Han­sesun nach­voll­ziehbar. Unklar bleibt, warum es auch künftig keine Gewiss­heit für die Kun­dinnen und Kunden geben soll, ob sie eine För­de­rung erhalten. Ein­ge­reicht werden kann der För­der­an­trag erst mit der Schlussrechnung.

Erst wenn die Anlage gebaut ist, stellt sich heraus, ob man eine För­de­rung bekommt oder ob der För­der­topf bereits leer ist“, sagt der Spre­cher des größten Photovoltaik-Anbieters in Vor­arl­berg und Tirol. „Wir brau­chen eine Lösung mit Sicher­heit für die Kund:innen, Plan­bar­keit für die Branche und einer unbü­ro­kra­ti­schen Abwicklung.“

Steu­er­liche Anreize schaffen
Einen Vor­schlag für eine zukunfts­ori­en­tierte PV-Förderung hatten Vertreter:innen der Photovoltaik-Branche zuletzt an Energie-Staatssekretärin Eli­sa­beth Zehetner über­geben: ein Klima-Investitionsfreibetrag mit fünf Jahren Lauf­zeit, der für die Hälfte der Inves­ti­ti­ons­kosten gel­tend gemacht werden kann.

Für eine typi­sche PV-Anlage mit Bat­te­rie­spei­cher und Inves­ti­tionen von 20.000 Euro brächte der Klima-Investitionsfreibetrag rund 2500 Euro Steu­er­ersparnis. Allein die Umsatzsteuer-Einnahmen für eine solche Anlage liegen bei 4000 Euro, dazu kommen Steu­er­ein­nahmen auf die Löhne und Gehälter der betei­ligten Unter­nehmen. Über den Bau zusätz­li­cher Anlagen würde sich das System kom­plett selbst finanzieren.

Ein sol­cher Impuls ist für den Ausbau der Pho­to­vol­taik in Öster­reich drin­gend nötig. Nur so schaffen wir die Kli­ma­ziele“, ist Andreas Müller über­zeugt. Han­sesun hofft nun auf die Par­tei­en­gespräche für die not­wen­dige Zwei-Drittel-Mehrheit, „um doch noch eine gute Lösung für alle zu erreichen“.

 

Bei­spiel­rech­nung für den Klima-Investitionsfreibetrag

Typi­sche Pho­to­vol­ta­ik­an­lage inklu­sive Bat­te­rie­spei­cher im Privatbereich:

- Inves­ti­ti­ons­kosten für PV-Anlage und Spei­cher: 20.000 Euro
— davon 50 %: 10.000 Euro
— Klima-Investitionsfreibetrag pro Jahr bei Ver­tei­lung auf 5 Jahre: 2.000 Euro
— Steu­er­ersparnis: 500 Euro pro Jahr
(bei einem durch­schnitt­li­chen Ein­kom­mens­steu­er­satz von 25 %)
— gesamte Steu­er­ersparnis über 5 Jahre: 2.500 Euro

 

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