Tierschutzombudsstelle Vorarlberg

Tier­schutz­om­buds­stelle warnt vor ille­galem Online-Welpenhandel

Mas­sives Tier­leid durch unkon­trol­lierte Zuchten – Neues Min­dest­alter für Welpeneinfuhr

Bre­genz, 15. Dezember 2022 – Vor Weih­nachten blüht das ille­gale Online-Geschäft mit Hunde- und Kat­zen­welpen. Die Tier­schutz­om­buds­stelle Vor­arl­berg warnt vor den kata­stro­phalen Bedin­gungen unkon­trol­lierter Zuchten aus Ost­eu­ropa. Miss­bil­dungen, Krank­heiten, Qual­zuchten und irrepa­rable Schäden durch zu frühe Tren­nung von Mutter und Wurf­ge­schwis­tern sind Folgen des frag­wür­digen Ange­bots. Seit Oktober erschwert eine neue Novelle den Handel mit Hun­de­welpen durch das Min­destein­fuhr­alter von 16 Wochen.

Wer Welpen ver­schie­dener Rassen in großer Zahl anbietet, keine Adresse angibt, an öffent­li­chen Plätzen aus dem Kof­fer­raum ver­kauft oder an die Haustür lie­fert, ist kein seriöser Züchter“, erklärt Tier­schutz­om­buds­frau Karin Keckeis. Die Tier­schutz­om­buds­stelle Vor­arl­berg warnt vor dem orga­ni­sierten Online-Handel mit Hunde- und Kat­zen­welpen und weist auf die mas­siven Kol­la­te­ral­schäden der ille­galen Zuchten hin. „Der Ver­zicht auf den Kauf über das Internet oder Social-Media-Plattformen hilft gegen dieses tier­ver­ach­tende Geschäft“, appel­liert Keckeis an ange­hende Herr­chen und Frauchen.

Wach­sender Online-Handel als Problem
Seit Jahren nimmt der Handel mit unkon­trol­lierten Hinterhof- und Stall­zuchten aus Ost­eu­ropa zu. Die hygie­nisch unzu­läs­sigen Aufzucht- und Trans­port­be­din­gungen führen häufig zu Miss­bil­dungen, Krank­heiten und Qual­zuchten. Auf die zu frühe Tren­nung von Mutter und Wurf­ge­schwis­tern folgen oft Ver­hal­tens­stö­rungen wie erhöhte Aggres­si­vität oder Ängst­lich­keit. Meist ist das beim Kauf nicht absehbar – bis sich Tier­arzt­rech­nungen sta­peln, Tiere jung ver­enden oder wegen Über­for­de­rung ans Tier­heim abge­geben werden. „Die nega­tiven Folgen des Wel­pen­han­dels sind bekannt. Leider finden sich wei­terhin Abnehmer, die durch unüber­legtes Han­deln eine tier­ver­ach­tende ‚Wel­pen­pro­duk­tion‘ unter­stützen“, berichtet Keckeis. Qual­zucht kennt keine Grenzen. Vor­sicht ist daher auch bei Online-Anzeigen von Vor­arl­berger Anbieter:innen geboten.

Neues Min­dest­alter für Welpeneinfuhr
Ein Licht­blick im Kampf gegen den ille­galen Wel­pen­handel ist die seit Oktober 2022 gül­tige Novelle der Vete­ri­när­be­hörd­li­chen Bin­nen­markt­ver­ord­nung (BVO). Sie legt das Ein­fuhr­alter von Welpen in Öster­reich auf 16 Wochen fest und schließt damit eine Lücke. Ein längst über­fäl­liger Schritt, wie Keckeis betont: „Die neue Novelle erschwert den unse­riösen Handel mit jungen, unge­impften Hunden. Jetzt liegt es an den Men­schen, das Beste für ihre Tiere zu wollen und das Rich­tige zu tun. Also Augen auf beim Welpenkauf.“

Mehr Infos: www.vorarlberg.at/-/Tierschutz%20-%20Welpenhandel
Tiere sind keine Geschenke: www.vorarlberg.at/-/tieregeschenk

 

Rück­fra­ge­hin­weis für die Redaktionen:
Tier­schutz­om­buds­stelle Vor­arl­berg, Karin Keckeis, Telefon +43/5574/511–42070, Mail karin.keckeis@vorarlberg.at
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